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Losverfahren Medizinstudium

Losverfahren Medizin: Informationen für Eltern

Ihr Kind möchte Medizin studieren und überlegt, an den Losverfahren der Hochschulen teilzunehmen. Hier lesen Sie, was dabei passiert, welche Rolle Sie übernehmen können und was es kostet.

Im Losverfahren Medizin vergeben Hochschulen Studienplätze per Zufall, die nach Abschluss der regulären Vergabe noch unbesetzt sind. Abiturnote und Testergebnisse spielen dabei keine Rolle. Allein in der Humanmedizin gab es 32 solcher Verfahren zum Wintersemester 2026/27, jedes mit eigener Frist, eigenem Formular und eigenem Einreichungsweg. Wir stellen diese Anträge im Auftrag Ihres Kindes.

Wie läuft das Losverfahren über uns ab?

Der Auftrag beginnt mit der Buchung auf dieser Website. Dort werden Fächer und Semester gewählt, ein Konto angelegt und der Betrag bezahlt. Danach trägt Ihr Kind im Kundenbereich seine Bewerbungsdaten ein, lädt das Zeugnis hoch und erteilt mit seiner Unterschrift die Vollmacht.

Anschließend legen wir bei den Hochschulportalen die nötigen Konten an und reichen jeden Antrag fristgerecht ein, je nach Hochschule online, per E-Mail oder per Post. Zu jedem gestellten Antrag liegt ein Beleg im Kundenbereich. Einige Hochschulportale stellen beim Anlegen des Kontos eine Prüffrage gegen automatische Anmeldungen. Die legen wir Ihrem Kind im Kundenbereich vor, und es sollte sie zeitnah beantworten.

Für die Korrespondenz erhält Ihr Kind eine eigene Adresse nach dem Muster vorname.nachname@losverfahren-medizinstudium.de. Diese Adresse hinterlegen wir bei den Hochschulen. Wir werten die eingehende Post aus und melden uns, sobald eine Zulassung dabei ist.

Welche Rolle können Sie als Eltern übernehmen?

Bezahlen dürfen Sie gern. Die Anträge selbst laufen aber im Namen Ihres Kindes, denn es ist die Person, die sich um den Studienplatz bewirbt. Deshalb müssen Bewerbungsdaten, Vollmacht und Unterschrift von Ihrem Kind kommen. Ihre Unterschrift kann die Ihres Kindes dabei nicht ersetzen.

Hilfreich sind Sie trotzdem an vielen Stellen. Sie können beim Ausfüllen der Daten danebensitzen, daran erinnern, die Sicherheitsabfragen zu beantworten, oder gemeinsam prüfen, ob Ihr Kind sich an einzelnen Hochschulen schon selbst beworben hat.

Dieser letzte Punkt ist wichtig. Mehrfachanträge bei derselben Hochschule können zum Ausschluss führen; die Charité etwa löscht doppelte Bewerbungen und wertet nur den letzten Antrag. Wir gleichen nicht automatisch ab, ob Ihr Kind schon eigene Anträge gestellt hat. Wo das der Fall ist, lässt sich die betreffende Hochschule aus dem Auftrag ausschließen. Mehr dazu im Ratgeber Mehrfachantrag vermeiden.

Welche Daten gehen an die Hochschulen?

Wir übermitteln nur das, was das jeweilige Antragsformular verlangt. Das sind in der Regel Angaben zur Person, Kontaktdaten und Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung, an manchen Hochschulen zusätzlich eine Kopie des Zeugnisses. Als E-Mail-Adresse geben wir die oben genannte eigene Adresse an, nicht die private Ihres Kindes.

Wie wir die Daten im Übrigen verarbeiten und speichern, regelt die Datenschutzerklärung.

Was kostet das, und wie stehen die Chancen?

Für das erste Fach und Semester berechnen wir 109,90 €. Jedes weitere Fach im selben Auftrag kostet die Hälfte, also 54,95 €; jedes weitere Semester 20 % weniger, also 87,92 €. Human- und Zahnmedizin zusammen für ein Semester kosten damit 164,85 €. Es gibt weder ein Abo noch eine Erfolgsprovision. Bezahlt wird per PayPal, Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift, und der Betrag ist sofort fällig. Die vollständige Übersicht finden Sie unter Preise.

Eine Garantie auf einen Studienplatz gibt es nicht, und wir versprechen auch keine. Im Losverfahren entscheidet das Los. Wie viele Plätze an welcher Hochschule verlost wurden, schwankt von Semester zu Semester und hängt davon ab, wie viele Plätze nach dem regulären Verfahren frei bleiben. Die Zahlen, die wir dazu belegen können, stehen mit Quelle auf der Seite Chancen im Losverfahren. Die Zugangsvoraussetzungen der Hochschule muss Ihr Kind trotzdem erfüllen, etwa eine Hochschulzugangsberechtigung und teils eine vorherige Bewerbung über hochschulstart.

Die Hochschulen selbst verlangen für den Antrag keine Gebühr. Was Sie bei uns bezahlen, ist die Arbeit: Dutzende Verfahren mit eigenen, oft nur wenige Wochen langen Fenstern und unterschiedlichen Wegen, bei denen auch ein zu früh eingegangener Antrag nicht zählt. Wir sorgen dafür, dass keine Frist übersehen wird und jeder Antrag belegt ist. Was dabei alles anfällt, beschreibt der Ratgeber Lohnt sich ein Antragsservice?

Was gilt, wenn kein Losverfahren stattfindet?

Lost in einem gebuchten Fach und Semester keine Hochschule, zahlen wir den Betrag zurück, der auf dieses Fach und Semester entfällt. Scheitert ein Antrag dagegen daran, dass Daten, Vollmacht oder eine Antwort auf die Sicherheitsabfrage fehlen, besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Neben dem Losverfahren bieten wir für Human- und Zahnmedizin den Kapazitätsantrag an. Er wird getrennt berechnet und ist der erste Schritt, falls Ihr Kind später eine Studienplatzklage erwägt. Weitere Antworten finden Sie in den häufigen Fragen. Schreiben Sie uns sonst gern über die Kontaktseite.

Bereit für die nächste Antragsrunde?

Du buchst online, trägst Deine Daten einmal ein, und wir stellen die Anträge. 109,90 € für das erste Fach und Semester.