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Losverfahren Medizinstudium

Antrag außerhalb der Kapazität in Medizin und Zahnmedizin

Der Kapazitätsantrag ist der erste Schritt einer Studienplatzklage, und wir reichen ihn bei jeder Hochschule ein, deren Frist bei Deiner Buchung noch nicht abgelaufen ist.

Ein Antrag außerhalb der Kapazität in Medizin fordert die Hochschule auf, Dich zusätzlich zu ihrer festgesetzten Zulassungszahl aufzunehmen. Er kostet bei uns 199 € je Fach und Semester, gilt für Human- und Zahnmedizin und geht an alle Hochschulen, die zum Buchungszeitpunkt noch fristgerecht erreichbar sind. Porto und Druck sind enthalten.

Was ist ein Antrag außerhalb der Kapazität?

Jede Fakultät setzt vor dem Semester fest, wie viele Erstsemester sie aufnimmt. Diese Zahl ergibt sich aus einer Berechnung, in die unter anderem Lehrpersonal, Lehrdeputate und die Zahl der Patienten für den Unterricht einfließen. Wer meint, dass dabei zu wenig herausgekommen ist, kann bei der Hochschule beantragen, über diese Zahl hinaus zugelassen zu werden. Die Hochschule soll damit prüfen, ob sie mehr Plätze hätte vergeben müssen.

Juristisch ist dieser Antrag der Auftakt einer Studienplatzklage. Ein Verwaltungsgericht befasst sich in der Regel nur mit Bewerbern, die vorher fristgerecht bei der betreffenden Hochschule beantragt haben, außerhalb der Kapazität zugelassen zu werden. Wer den Antrag versäumt, hat für dieses Semester an dieser Hochschule keinen Ansatzpunkt mehr.

Ehrlich gesagt: Die Entscheidung trifft die Hochschule, und häufig wird der Antrag erst im gerichtlichen Verfahren relevant. Wer sicher weiß, dass er nie vor Gericht ziehen würde, braucht ihn meist nicht.

Für welche Fächer bieten wir den Kapazitätsantrag an?

Nur für Humanmedizin und Zahnmedizin. Tiermedizin und Pharmazie betreuen wir ausschließlich im Losverfahren. Wenn Du beide medizinischen Fächer anstrebst, buchst Du sie im selben Auftrag; das zweite Fach kostet dann die Hälfte.

Wichtig für die Planung: In neun Bundesländern setzt der Antrag voraus, dass Du Dich vorher regulär über hochschulstart für genau diese Hochschule beworben hast. Betroffen sind das Saarland, Thüringen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Ohne diese Vorbewerbung ist der Antrag dort unzulässig, auch wenn wir ihn fristgerecht einreichen.

Welche Fristen gelten je Bundesland?

Die meisten Länder regeln den Stichtag in ihrer Vergabeverordnung als Ausschlussfrist. Es zählt der Tag, an dem der Antrag bei der Hochschule eingeht, nicht das Absendedatum. Für das Wintersemester sieht das grob so aus (Stand der Landesverordnungen im September 2026):

Stichtag Wintersemester Bundesländer
Mitte Juli Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern
Anfang September Hessen
Mitte September Saarland
Ende September Nordrhein-Westfalen
Anfang Oktober Berlin, Schleswig-Holstein
Mitte Oktober Niedersachsen, Sachsen
keine Landesfrist Bayern, Hamburg, Rheinland-Pfalz

In Bayern, Hamburg und Rheinland-Pfalz nennt das Landesrecht keinen Stichtag; dort kommt es auf den Vorlesungsbeginn an, im Wintersemester 2026/27 Mitte Oktober. Für das Sommersemester liegen die Stichtage jeweils etwa sechs Monate früher. Allerdings nehmen nur wenige Fakultäten im Sommer Erstsemester in Medizin auf.

Die Konsequenz ist einfach: Je früher Du buchst, desto mehr Hochschulen sind dabei. Wer erst im Oktober bucht, erreicht im Wintersemester nur noch wenige Länder.

Wie läuft der Kapazitätsantrag bei uns ab?

  1. Buchen: Du wählst Fach und Semester, legst ein Konto an und bezahlst. Vor der Zahlung siehst Du, welche Hochschulen zu diesem Zeitpunkt noch erreichbar sind.
  2. Daten und Vollmacht: Im Kundenbereich trägst Du Deine Bewerbungsdaten ein. Nach der Zahlung bekommst Du Deine Vollmacht als PDF. Du druckst sie so oft aus, wie wir es Dir anzeigen, unterschreibst jedes Blatt und schickst alle Blätter per Post an uns, denn die Hochschulen verlangen einen unterschriebenen Antrag und jede bekommt ein eigenes Original. An zwei Hochschulen entfällt das, weil sie den Antrag nur online annehmen; dort reichen wir ihn entsprechend ein.
  3. Anträge stellen: Wir reichen den Antrag an jeder Hochschule ein, die Dein Fach im Programm hat und deren Stichtag noch nicht verstrichen ist. An fast allen Hochschulen geht er als Brief mit Deiner Vollmacht hinaus. Druck und Porto bezahlen wir.
  4. Nachweise: Zu jedem gestellten Antrag findest Du einen Beleg im Kundenbereich. Damit kannst Du später gegenüber einer Kanzlei oder einem Gericht zeigen, wann der Antrag wo eingegangen ist.

Eine Auswahl einzelner Hochschulen ist beim Kapazitätsantrag nicht vorgesehen, denn niemand kann vorher sagen, an welcher Fakultät die Berechnung angreifbar ist. Deshalb geht der Antrag an alle, die noch erreichbar sind.

Was Du bei uns bezahlst, ist die Arbeit: Für mehrere Dutzend Standorte gelten unterschiedliche Stichtage, Formvorschriften und Wege, jeder Antrag muss rechtzeitig eingehen, und alles muss später nachvollziehbar belegt sein.

Was passiert nach dem Ablehnungsbescheid?

Ob und wann eine Hochschule antwortet, ist unterschiedlich. Ein Ablehnungsbescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, aus der hervorgeht, ob als Nächstes Widerspruch oder Klage vorgesehen ist und bis wann. Daneben gibt es den Eilantrag beim Verwaltungsgericht, mit dem Bewerber eine vorläufige Zulassung anstreben.

An dieser Stelle endet unsere Leistung. Widerspruch, Klage und Eilantrag übernehmen wir nicht, und wir beraten auch nicht dazu, ob sich ein Gerichtsverfahren lohnt. Das ist Aufgabe einer Anwaltskanzlei. Was Du von uns mitnimmst, sind die vollständigen Belege über jeden gestellten Antrag. Mehr zur Abgrenzung beider Wege liest Du im Ratgeber Losverfahren oder Studienplatzklage.

Was kostet der Kapazitätsantrag?

Der Grundpreis liegt bei 199 € je Fach und Semester. Darin enthalten sind alle Hochschulen, die zum Buchungszeitpunkt noch fristgerecht erreichbar sind, sowie Druck und Porto. Es gilt dieselbe Rabattstaffel wie im Losverfahren:

  • Human- und Zahnmedizin für ein Semester: 298,50 € (199 € plus 99,50 € für das zweite Fach)
  • ein Fach für zwei Semester: 358,20 € (199 € plus 159,20 € für das zweite Semester)

Fällt bei einer späten Buchung ein Teil der Hochschulen wegen abgelaufener Fristen weg, bleibt der Preis gleich. Bezahlen kannst Du per PayPal, Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift; der Betrag ist sofort fällig. Ein Gerichtsverfahren ist im Preis nicht enthalten. Alle Beträge im Überblick stehen auf der Seite Preise.

Kann ich Losverfahren und Kapazitätsantrag kombinieren?

Ja. Die zwei Wege schließen sich nicht aus, weil sie um unterschiedliche Plätze gehen. Im Losverfahren werden Plätze innerhalb der festgesetzten Zahl verteilt, die nach dem regulären Verfahren übrig geblieben sind; ein Gericht braucht es dafür nicht. Der Kapazitätsantrag zielt auf Plätze jenseits dieser Zahl.

Beide Leistungen buchst Du getrennt, und sie werden getrennt berechnet. Das Losverfahren beginnt bei 109,90 € für das erste Fach und Semester. Welche Hochschulen in Deinem Fach losen, zeigen die Seiten zum Losverfahren Humanmedizin und zum Losverfahren Zahnmedizin.

Weitere Fragen beantworten wir in den häufigen Fragen oder per E-Mail über die Kontaktseite.

Bereit für die nächste Antragsrunde?

Du buchst online, trägst Deine Daten einmal ein, und wir stellen die Anträge. 109,90 € für das erste Fach und Semester.