Losverfahren Zusage: was tun, wenn Du gelost wurdest?
Die Zusage kommt oft spät und die Frist ist kurz. Mit einer vorbereiteten Mappe verlierst Du keinen Tag.
Losverfahren-Zusage erhalten, und was tun? Zuerst die Einschreibefrist lesen. Sie steht im Zulassungsbescheid und ist oft knapp, weil das Semester bei Losverfahren meist schon begonnen hat. Die Charité schreibt dazu wörtlich, dass im Falle einer Zulassung „Eile geboten“ ist. Wer jetzt schnell die Unterlagen zusammen hat, sichert sich den Platz.
Dieser Ratgeber geht die Schritte in der Reihenfolge durch, in der sie anfallen. Hochschulspezifische Details stehen immer im Bescheid und in den Einschreibunterlagen der jeweiligen Hochschule, und die haben Vorrang vor allem, was hier steht.
Wie erfährst Du von einer Zusage im Losverfahren?
Das ist der erste Stolperstein, denn viele Hochschulen schicken keine Absagen. Die Charité informiert über eine Zulassung per E-Mail, voraussichtlich Ende Oktober für das Wintersemester und Ende April für das Sommersemester, und erteilt keine Ablehnungsbescheide. Die Universität Kiel benachrichtigt ebenfalls nur bei einer Zulassung und bittet darum, nach der Antragsfrist täglich telefonisch oder per E-Mail erreichbar zu sein.
Für Dich heißt das: Nach Ablauf der Fristen jeden Tag das Postfach prüfen, einschließlich Spam-Ordner. Funkstille bedeutet nicht automatisch eine Absage, aber eine Zusage kann eben auch ganz ohne Vorwarnung kommen.
Wenn Du die Anträge über uns gestellt hast, gehen die Nachrichten der Hochschulen an Deine eigene Adresse bei uns. Wir werten sie aus und melden uns bei einer Zulassung. Deine private Adresse solltest Du trotzdem im Blick behalten, falls Du einzelne Anträge selbst gestellt hast.
Was steht im Zulassungsbescheid?
Lies den Bescheid sofort und vollständig, am besten noch am selben Tag. Speichere ihn als PDF und drucke ihn aus, denn er gehört oft selbst zu den Einschreibunterlagen. Typischerweise findest Du dort die Frist, bis zu der Du Dich einschreiben oder den Platz annehmen musst, die Form der Einschreibung (online, per Post oder vor Ort) und die Liste der Unterlagen. hochschulstart beschreibt das für das Zentrale Verfahren genauso: Die geltende Frist steht im Zulassungsbescheid, weitere Hinweise kommen mit den Einschreibunterlagen der Hochschule. Bei Losverfahren ist das Prinzip dasselbe, nur kommt alles direkt von der Hochschule.
Achte besonders auf zwei Dinge. Erstens: Ist die Frist ein Eingangsdatum oder reicht das Absenden? Zweitens: Musst Du den Platz ausdrücklich annehmen, oder gilt die fristgerechte Einschreibung als Annahme? Wenn das aus dem Bescheid nicht klar hervorgeht, ruf beim Studierendensekretariat an oder schreib eine E-Mail. Das ist schneller als jede Vermutung.
Welche Unterlagen brauchst Du?
Das ist von Hochschule zu Hochschule verschieden. hochschulstart nennt auf seiner Seite zur Einschreibung Unterlagen, die häufig dazugehören:
- Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument
- der Zulassungsbescheid
- die Hochschulzugangsberechtigung
- ein Nachweis über die gesetzliche Krankenversicherung oder eine Befreiungsbescheinigung
Für die medizinischen Studiengänge kommen laut hochschulstart unter Umständen besondere Nachweise dazu, zum Beispiel ein Impfnachweis oder ein Gesundheitszeugnis. Für Human- und Zahnmedizin ist ein Nachweis über ausreichenden Masernschutz verpflichtend, je nach Hochschule bei der Einschreibung oder vor den ersten Kursen.
Ob die Hochschulzugangsberechtigung als beglaubigte Kopie, im Original zur Vorlage oder als einfacher Scan verlangt wird, steht in den Einschreibunterlagen. Die Charité verlangt etwa eine im Land Berlin anerkannte Hochschulzugangsberechtigung und bei ausländischen Zeugnissen zusätzlich ausreichende Deutschkenntnisse.
Bei der Einschreibung wird außerdem üblicherweise ein Semesterbeitrag fällig. Höhe, Zahlungsweg und Frist legt die Hochschule fest. Plane ein, dass Du diesen Betrag kurzfristig überweisen musst.
Was kannst Du schon vor der Zusage vorbereiten?
Weil die Zeit nach einer Zusage knapp ist, lohnt sich eine Mappe, die schon fertig ist, bevor die erste Mail kommt:
| Unterlage | Vorbereitung |
|---|---|
| Hochschulzugangsberechtigung | einige beglaubigte Kopien vorrätig haben, dazu ein guter Scan |
| Ausweis | gültig, Scan beider Seiten |
| Krankenversicherung | bei der eigenen Kasse nach dem Nachweis für Studierende fragen, damit er schnell kommt |
| Masernschutz | Impfpass heraussuchen, bei Lücken mit der Hausarztpraxis sprechen |
| Passfoto | digital, falls die Hochschule eines für den Studierendenausweis verlangt |
| Geld | Semesterbeitrag und erste Miete kurzfristig verfügbar halten |
Beglaubigungen bekommst Du zum Beispiel bei Behörden oder bei Deiner Schule. Wer das im August erledigt, muss es nicht im Oktober unter Zeitdruck tun.
Das Semester läuft schon: Was nun?
Bei Losverfahren ist das der Normalfall. An der Charité begannen die Vorlesungen im Wintersemester 2026/27 Mitte Oktober, die Zulassungen aus dem Losverfahren kommen voraussichtlich Ende Oktober. Die Charité schreibt selbst, dass das Studium bei Losverfahren in der Regel schon begonnen hat.
Das heißt praktisch: Du startest mit Rückstand. Sobald Du eingeschrieben bist, melde Dich beim Studiendekanat oder bei der Fachschaft Deines Studiengangs. Dort erfährst Du, welche Kurse und Praktika Du noch belegen kannst, ob es Ersatztermine gibt und wo die Unterlagen der ersten Wochen liegen.
Wo wohnen, wenn alles so schnell geht?
Eine Wohnung im Oktober zu finden, ist in vielen Unistädten schwer. Realistisch ist oft eine Übergangslösung: ein Zimmer zur Zwischenmiete, ein möbliertes Apartment auf Zeit oder ein paar Wochen Pendeln, falls die Entfernung es zulässt. Beim Studierendenwerk am Studienort lohnt sich die Frage nach einem Wohnheimplatz.
Unterschreibe keinen langfristigen Mietvertrag, bevor die Einschreibung bestätigt ist. Und plane eine mögliche Kaution ein.
Was passiert mit Deinen anderen Anträgen und Zulassungen?
Im Zentralen Verfahren von hochschulstart ist das klar geregelt: Wer dort ein Zulassungsangebot annimmt, scheidet laut hochschulstart-FAQ mit allen übrigen Bewerbungen aus dem Verfahren aus. Die Annahme lässt sich nicht widerrufen.
Bei den lokalen Losverfahren gibt es keine solche zentrale Koordination. Jede Hochschule verlost für sich. Es kann also passieren, dass Du an einer zweiten Hochschule ebenfalls gelost wirst. Studieren wirst Du aber nur an einem Ort. Entscheide Dich zügig und sage der anderen Hochschule ab, damit der Platz an jemand anderen gehen kann. Wie die Absage zu erfolgen hat, steht im jeweiligen Bescheid. Wenn Du schon an einer anderen Hochschule eingeschrieben bist, etwa in einem Ersatzfach, kläre mit beiden Hochschulen, wie der Wechsel abläuft. Passt der zugeloste Ort auf Dauer nicht, bleibt später der Tausch mit einem anderen Studierenden; wie er abläuft, zeigt der Ratgeber Studienplatztausch in sieben Schritten.
Hast Du noch offene Losanträge an Hochschulen, an denen Du nicht mehr studieren willst, frag dort, ob Du sie zurückziehen kannst. Dann landet ein möglicher Platz direkt bei jemand anderem.
Und wenn keine Zusage kommt?
Dann war es in diesem Semester nicht Dein Los. Für das nächste Semester beginnt die Planung von vorn, oft mit einer Bewerbung über hochschulstart. Die Frist dort endet für das Sommersemester Mitte Januar und für das Wintersemester Mitte Juli, für Altabiturienten schon Ende Mai. Wie das Sommersemester bei den Losverfahren aussieht, beschreibt der Ratgeber Losverfahren im Sommersemester. Den kompletten Ablauf eines Semesters zeigt der Ratgeber zur Restplatzvergabe in Medizin, und die groben Zeiträume der Losverfahren stehen unter Fristen. Welche Hochschulen in Deinem Fach verlosen, zeigen die Fachseiten, etwa zur Humanmedizin oder zur Zahnmedizin.
Wer zusätzlich einen anderen Weg gehen will, findet im Ratgeber Losverfahren oder Studienplatzklage einen Vergleich. Eltern, die mitplanen, finden auf der Seite für Eltern eine Übersicht in Sie-Form.